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Sicherheit – oberstes Gebot am Arbeitsplatz
Notduschen und Augenspüleinrichtungen werden als Einrichtungen der Ersten Hilfe dort benötigt, wo Augen, Hände oder gar der ganze Körper aggressiven oder gesundheitsschädlichen Stoffen ausgesetzt werden könnten.
Sie sind beispielsweise in Laboratorien, Galvanikbetrieben und beim Umgang mit ätzenden Stoffen (z. B. Säuren und Laugen) vorgeschrieben. Im betrieblichen Alltag kommen schwere Unfälle mit Verbrennungen oder Verätzungen leider immer wieder vor.
Um so wichtiger ist es, dass man für solche Notfälle gerüstet ist. Die Notduschen sowie die Augen- und Gesichtsspülbäder sind nach international gültigen Richtlinien gebaut. Hierdurch ist sichergestellt, dass bei vorschriftsmäßiger Bedienung im Laufe von 10 - 15 Minuten gefährliche Stoffe mit sauberem, kühlem Wasser zuverlässig aus Augen und Gesicht ausgewaschen, bzw. von den betroffenen Körperbereichen entfernt werden können. Nach Fortsetzung der Erstversorgung und Einholung von ärztlichem Rat kann der Verletzte ins Krankenhaus transportiert werden.
 

Die Notduschen und Augenspüleinrichtungen sind jeweils auch in beheizbarer Ausführung lieferbar.
Dies hat den Vorteil, dass eine ohnehin schon verletzte Person vor einem zusätzlichen Schock durch zu kaltes Wasser bewahrt wird und zum anderen kann das Wasser in den Leitungen nicht einfrieren.
Die Sprühköpfe sämtlicher Produkte sind modular aufgebaut, was im Reparaturfall der Kosteneinsparung dient und eine problemlose Erweiterung oder Umrüstung ermöglicht.
Wir weisen darauf hin, dass z. B. in Laboratorien eine mit Wasser – möglichst Trinkwasser – gespeiste Augen- und Körperdusche installiert sein muß. Sie soll alle Körperzonen sofort und ausreichend mit Wasser überfluten können.
Für die Überflutung ist eine minimale Flussmenge von 30 Liter/Minute vorgeschrieben — siehe DIN 12899. Für Notduschen in industriellen Einsatzbereichen ist eine hohe Flussrate von wenigstens 115 Liter/Minute gefordert, welche dem amerikanischen Standard ANSI Z 358.1-1998 entspricht.
Labor-Notduschen mit der genannten niedrigen Flussraten sind daher für industrielle Zwecke nicht geeignet und können durch ihre für diesen Einsatzzweck unzureichende Reinigungswirkung für den Verletzten katastrophale Konsequenzen haben.
Neben den aggressiven und ätzenden Stoffen stellen insbesondere auch brennbare Flüssigkeiten ein erhebliches Gefahrenpotential für die Beschäftigten dar. Hierbei besteht hauptsächlich die Gefahr der Entzündung verunreinigter Kleidungsstücke.
Nur durch den raschen und konsequenten Einsatz einer Notdusche können in solchen Fällen schwerste Verletzungen oder gar der Tod des Betroffenen verhindert werden.
Auf Notduschen und Augenspüleinrichtungen als Einrichtungen der Ersten Hilfe ist durch die entsprechenden Rettungszeichen hinzuweisen.
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