Notduschen und Augenspüleinrichtungen werden als
Einrichtungen der Ersten Hilfe dort benötigt, wo Augen, Hände
oder gar der ganze Körper aggressiven oder gesundheitsschädlichen
Stoffen ausgesetzt werden könnten.
Sie sind beispielsweise in Laboratorien, Galvanikbetrieben und beim
Umgang mit ätzenden Stoffen (z. B. Säuren und Laugen) vorgeschrieben.
Im betrieblichen Alltag kommen schwere Unfälle mit Verbrennungen
oder Verätzungen leider immer wieder vor.
Um so wichtiger ist es, dass man für solche Notfälle gerüstet
ist. Die Notduschen sowie die Augen- und Gesichtsspülbäder
sind nach international gültigen Richtlinien gebaut. Hierdurch
ist sichergestellt, dass bei vorschriftsmäßiger Bedienung
im Laufe von 10 - 15 Minuten gefährliche Stoffe mit sauberem,
kühlem Wasser zuverlässig aus Augen und Gesicht ausgewaschen,
bzw. von den betroffenen Körperbereichen entfernt werden können.
Nach Fortsetzung der Erstversorgung und Einholung von ärztlichem
Rat kann der Verletzte ins Krankenhaus transportiert werden.
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Die Notduschen und Augenspüleinrichtungen sind jeweils
auch in beheizbarer Ausführung lieferbar.
Dies hat den Vorteil, dass eine ohnehin schon verletzte Person vor
einem zusätzlichen Schock durch zu kaltes Wasser bewahrt wird
und zum anderen kann das Wasser in den Leitungen nicht einfrieren.
Die Sprühköpfe sämtlicher Produkte sind modular aufgebaut,
was im Reparaturfall der Kosteneinsparung dient und eine problemlose
Erweiterung oder Umrüstung ermöglicht.
Wir weisen darauf hin, dass z. B. in Laboratorien eine mit Wasser – möglichst
Trinkwasser – gespeiste Augen- und Körperdusche installiert
sein muß. Sie soll alle Körperzonen sofort und ausreichend
mit Wasser überfluten können.
Für die Überflutung ist eine minimale Flussmenge von 30 Liter/Minute
vorgeschrieben — siehe DIN 12899. Für Notduschen in industriellen
Einsatzbereichen ist eine hohe Flussrate von wenigstens 115 Liter/Minute
gefordert, welche dem amerikanischen Standard ANSI Z 358.1-1998 entspricht.
Labor-Notduschen mit der genannten niedrigen Flussraten sind daher
für industrielle Zwecke nicht geeignet und können durch ihre
für diesen Einsatzzweck unzureichende Reinigungswirkung für
den Verletzten katastrophale Konsequenzen haben.
Neben den aggressiven und ätzenden Stoffen stellen insbesondere
auch brennbare Flüssigkeiten ein erhebliches Gefahrenpotential
für die Beschäftigten dar. Hierbei besteht hauptsächlich
die Gefahr der Entzündung verunreinigter Kleidungsstücke.
Nur durch den raschen und konsequenten Einsatz einer Notdusche können
in solchen Fällen schwerste Verletzungen oder gar der Tod des
Betroffenen verhindert werden.
Auf Notduschen und Augenspüleinrichtungen als Einrichtungen
der Ersten Hilfe ist durch die entsprechenden Rettungszeichen hinzuweisen.
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